Mit dem Streit um die Umsiedlung von Asylbewerbern in der EU befasst sich heute der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Dem Gericht liegt eine Klage der EU-Kommission gegen Polen, Ungarn und Tschechien vor. Die drei Länder weigern sich, eine befristete Verteilungsregelung für schutzbedürftige Personen zu akzeptieren.
Die EU-Staaten hatten 2015 beschlossen, zur Entlastung von Italien und Griechenland 120.000 Flüchtlinge auf andere Mitgliedsländer zu verteilen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 15.05.2019