Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Impfpflicht ist angeordnete Körperverletzung



(ht) Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat im Jahr 2016 untersucht, ob eine Impfpflicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein könnte. Die Antwort ist ein bedingtes „Ja“.

Impfungen sind rechtlich gesehen Körperverletzungen, die der mündigen Einwilligung bedürfen. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) legt die Möglichkeit einer Impfpflicht im Rahmen einer Epidemie fest. Doch was genau als Epidemie zu gelten hat, was genau als „legitimes Ziel“, als „geeignet“, als „erforderlich“ und als „angemessen“ anzusehen ist, da legt sich weder das IfSG noch der Wissenschaftliche Dienst fest.

Gleichzeitig gilt aus seiner Sicht für die rechtliche Beurteilung allein die Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI), also der deutschen Seuchenbehörde. So stellt das Gutachten u. a. bezüglich möglicher Alternativen zum Impfen als Vorsorge vor einer Erkrankung wörtlich fest: „Andere gleich geeignete, mildere Mittel sind nicht ersichtlich“. Was natürlich völliger Blödsinn ist, da wir heute zahlreiche Faktoren kennen, die eine Empfänglichkeit für Infektionskrankheiten mit schweren Verläufen deutlich beeinflussen können.

Wenn wir davon ausgehen könnten, dass unsere Gesundheitspolitiker in Zukunft angemessen, besonnen und mit ungetrübtem Blick auf das Allgemeinwohl mit Erkrankungswellen umgehen, bräuchten wir uns keine Sorgen um die Möglichkeit einer Impfpflicht zu machen. Doch die Aussichten dafür scheinen mir zunehmend düster: Je intensiver die Diskussion um Impfungen geführt wird, desto fanatischer und uneinsichtiger treten die Verantwortlichen auf.

Quelle: impfkritik.de 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen