Die ARD muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Europawahl ausstrahlen.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einem Eilantrag der NPD statt. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg, der für die ARD die Wahlwerbespots prüft, hatte die Ausstrahlung mit der Begründung abgelehnt, dass der Spot volksverhetzende Inhalte enthalte. Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten diese Auffassung des Senders bestätigt. Die Verfassungsrichter erklärten jetzt, dafür gebe es keine hinreichende Gewissheit.
(Az. 1 BvQ 43/19)
Quelle: Deutschlandfunk vom 16.05.2019