Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Bundesverfassungsgericht: ARD muss NPD-Wahlwerbespot senden

 

Anhänger der NPD (imago)

Die ARD muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Europawahl ausstrahlen.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab einem Eilantrag der NPD statt. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg, der für die ARD die Wahlwerbespots prüft, hatte die Ausstrahlung mit der Begründung abgelehnt, dass der Spot volksverhetzende Inhalte enthalte. Das Verwaltungsgericht Berlin und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatten diese Auffassung des Senders bestätigt. Die Verfassungsrichter erklärten jetzt, dafür gebe es keine hinreichende Gewissheit.

(Az. 1 BvQ 43/19)

Quelle: Deutschlandfunk vom 16.05.2019 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen