Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

„Stirb, stirb, stirb“ schreit Abdulrahman während er auf das 11-jährige Kind einsticht

Messer (Symbolbild: Shutterstock.com)
 

Bayern/ Passau – „Stirb, stirb“! soll der Eritreer Abdulrahman M. gebrüllt haben, während er mit einem Brotmesser auf sein Opfer, einen damals 11 Jahre alten Jungen einstach. Der Asylbewerber aus Eritrea hat den Sohn seiner Flüchtlingshelferin fast getötet. Der Junge kann seit der Tat keine Schule mehr besuchen. 

Am Mittwoch begann der Prozess gegen den 26-jährigen Asylbewerber Abdulrahman M. vor dem Landgericht Passau. Der aus Eritrea stammende Muslim wohnte im Juli 2018 in mit anderen sogenannten Flüchtlingen in einem Mehrfamilienhaus. Auch die 34-jährige Tina K., eine Flüchtlingshelferin, wohnte mit ihrem Mann und ihren zwei Söhnen dort.

 

Der Afrikaner Abdulrahman M. soll am Tattag den 11-jährigen Sohn von K. abgepasst haben, während seine Eltern den Immigranten beim Einkaufen behilflich gewesen waren. Der mutmaßliche Täter K. drängte das Kind in die elterliche Wohnung. Dort stach der Asylbewerber mit einem Messer auf den Jungen ein und brachte ihm unter anderem eine 15 Zentimeter lange Schnittwunde am Kehlkopf bei. Der kleine Junge habe sich tapfer gewehrt, der Familienhund habe ihm schließlich das Leben gerettet, indem er den Täter gebissen hatte, bemerkt die Staatsanwältin laut der Bild-Zeitung. Das Kind konnte aus dem Haus rennen und stoppte blutverschmiert ein Auto. Die Polizei fasste kurze Zeit später den Afrikaner.

Vor Gericht äußert sich der Schutzsuchende zur Tat nicht, erzählte aber von einem Nackt-Video, das er von sich selbst gedreht habe und das die Mutter des Jungen gesehen haben soll. Es gehe jedoch nicht, dass eine Frau einen Muslim nackt sieht. Das müsse mit dem Tode bestraft werden, so K. zum Richter. Die Frage, des Richters, ob der Teufel mit ihm spreche, bejahte der Angeklagte.

Die flüchtlingsaffine Mutter des Jungen gibt an, dass ihr Kind nach der Tat wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung nicht mehr die Schule besuchen könne. Es sei ihr unverständlich, wieso Abdulrahman  das getan habe. Sie habe ihm doch immer geholfen, so die Klage. Das Urteil wird am 6. Juni erwartet. (SB)

Quelle: journalistenwatch.com vom 16.05.2019 


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