Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

GESELLSCHAFT: Kindeswohl? Das hat doch nichts mit dem Familienrecht zu tun!

(c) Pixabay

 

#Gleichbehandlungsgrundsatz? #Gleichberechtigung? #Kindeswohl? – Aber doch nicht im #Familienrecht, ihr frauenfeindlichen Spinner! Denn für die Anwendung dieses Gesetzbuches gilt: Frauenfeindlich ist, was nicht kindeswohlgefährdend ist!.

Ein Gastbeitrag von Michael van Laack

Kinder brauchen #Mama UND #Papa? Quatsch! Glaubt ernsthaft irgendjemand, wir bauen Kitas und fördern Wochenendbetreuung in Vereinen aus Jux und Dollerei? Oder denken vielleicht sogar einige, der Spruch mit der „Hoheit über die Kinderbetten“ wäre die Einzelmeinung eines Ministers gewesen? So deppert können echt nur werdende Nazis sein! Wer Vater Staat an seiner Seite hat, braucht den Erzeuger nicht. Also vor und bei der Zeugung natürlich schon… Und wo Geld zu holen ist, selbstverständlich auch für den Unterhalt!

NICHT NUR MEIN BAUCH, AUCH MEINE KINDER GEHÖREN MIR!

Ansonsten gilt: Der Inhalt meines Bauches gehört auch dann noch mir, wenn ich mich entschieden habe, dass dem Staat nach ein paar Investitionen in Bildung zukünftig als Arbeitskraft zur Verfügung stehende Produkt unter meinem übergroßen Herzen heranwachsen und lebendig aus seinem Schutzraum herauszulassen! – Gemeinsames Sorgerecht hin oder her. Unsere Familienrichter und Jugendämter wissen, wie sie solche Rechtsvorschriften im Sinn der ungeschriebenen Staatsdoktrin plausibel zu umgehen haben!

UND NUN SACHLICH!

Die AfD hat dies in ihrem heutigen Posting zum Vatertag in etwas zurückhaltender formuliert als ich, aber meint das gleiche:

„Eine gezielte Politik für Männer und Väter sucht man bei den Altparteien vergebens. Bei vielen getrenntlebenden Paaren leiden viele Väter unter den familienrechtlichen Bestimmungen, wünschen sich beispielsweise mehr Umgang mit ihren Kindern haben zu können. Als AfD machen wir uns deshalb für die Rechte von Vätern stark, denn Kinder brauchen Mama UND Papa.“

Quelle: philosophia-perennis.com vom 31.05.2019


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