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Grüne Katharina Schulze: Klimapolitik total – Gefährden Grüne die Menschen?

Foto: Imago
 

Bayern – Die grüne Kalifornien-Jetterin und Fraktionschefin im Landtag, Katharina Schulze, fordert nach der EU-Wahl noch mehr von allen: Für mehr Klimapolitik müsse auch der Mindestabstand von Windrädern zu Wohnsiedlungen fallen.

Die EU-Wahl sei „eine Klimawahl“ gewesen, so die Fraktionschefin der Grünen im Bayerischen Landtag gegenüber „Focus“ Online. Neben einem Klimaschutzgesetz zur Verringerung des CO2-Ausstoßes brauche es laut der Kalifornien-Kurztripp-Jetterin mehr Solaranlagen, Windräder und Stromleitungen. „Wir müssen schneller aus der Kohle raus. Wenn wir die Klimaschutzziele erreichen wollen, brauchen wir 100 Prozent erneuerbare Energien“, so die vom Höhenflug ihrer Partei wohl immer noch hirnschwangere Schulze, die zudem fordert: Dafür müssen Förderrichtlinien angepasst werden.

Was in diesem Zuge ganz schnell weg müsse: die sogenannte 10-H-Regelung, wonach der Abstand eines Windrades von Wohnsiedlungen mindestens zehn Mal so weit sein muss wie die Anlage hoch ist. Die gesundheitlichen Schäden der betroffenen Anwohner scheint der Grünen Kampfmina ebenso egal zu sein, wie der durch ihre Kalifornien-Urlaubsjetterei verursachte CO2-Ausstoß.

Stefan Aust stellt zur grünen Traumwelt „Windkraft und Solarenergie“ aktuell fest: „Solar und Windenergie liefern nur circa ein Prozent der globalen Energieversorgung und werden, obwohl Sonne und Wind kostenlos zur Verfügung stehen, pro Jahr mit 129 Milliarden Dollar subventioniert. In Deutschland schaffen knapp 30.000 Windräder gerade einmal 3,1 Prozent des Primärenergieverbrauches zu decken. Die Windräder, im Durchschnitt etwa eines auf zwölf Quadratkilometern Bodenfläche in Deutschland, sind vor allem rotierende Kirchtürme des Glaubens an die jetzige Form der Energiewende. Ihre Effektivität ist alles in allem eher dürftig.“

Die gesundheitlichen Auswirkungen hier in einer Zusammenfassung „Nebenwirkungen Windkraft“ von „Vernunftkraft Hesssen“:

Quelle: journalistenwatch.com vom 03.06.2019 


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