Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Hessen – Kommunalwahl: Bürger lehnen derzeitige Form der Demokratie ohne generelle direkte Bürgerbeteiligung mehrheitlich ab, oder?

Wiesbaden – Die hessische Kommunalwahl, im 71 Jahre nach Kriegsende immer noch besetzten Deutschland, zeigt die mehrheitliche Ablehnung der Bürger an der durch Parteien gelenkten Demokratie deutlich.

Bei einer Wahlbeteiligung von nur 48 Prozent der Wahlberechtigten erreichten,  nach Angaben des Landeswahlleiters, die CDU 28,2 Prozent als stärkste Partei, knapp vor der SPD mit 28,0 Prozent. Drittstärkste Kraft im Land wird die AfD mit 13,2 Prozent. Die Grünen kommen auf 11,6 Prozent und erleiden die höchsten Verluste. Dagegen erholte sich die FDP und bekam landesweit 6,3 Prozent der Stimmen, die Linke lag bei 3,7 Prozent.

Nach effektiven Zahlen unter Einbeziehung der 52 Prozent Nichtwähler wurde folgendes Ergebnis erzielt:

 

Nichtwähler: 52 %
CDU: 13,54 %
SPD: 13,44 %
AfD: 6,37 %
Grüne: 5,57 %
FDP: 3,02 %
Linke: 1,78 %
Sonstige 4,28 %
Gesamt: 100,00 %

Wenn man nunmehr also feststellt:

52 % der Wahlbevölkerung beteiligte sich nicht an der Wahl, aus den verschiedensten Gründen der Unzufriedenheit mit der derzeit praktizierten Politik.

Wenn man die Parteien die eine andere Politik als die derzeitigen verkrusteten Blockparteien CDU-SPD-Grüne-FDP-Linke wollen, dazunimmt, AfD/NPD/Sonstige Parteien und Wählergruppierungen also nochmal 10,65 % der Wähler, so stellt man fest 62,65 % der Wähler sind mit dem was die 37,35 % der Regierenden tun, einfach unzufrieden.

Nimmt man noch die nicht bekannte Zahl der Unzufriedenen bei den 37,35 % der Wähler die jetzt mit „naja gebt ihnen noch eine Chance“ zu den 62,65 % hinzu, sollte sich die Gesellschaft in Deutschland mal darüber Gedanken machen, ob die derzeitige praktizierte Form der gesteuerten Demokratie durch politische Parteien der Einzige demokratische Weg ist!

Die Schweiz macht uns seit Jahrhunderten vor, wie die Bürger direkter Politik gestalten.

Auch ein Grundgesetz oder eine von den Alliierten verordnete Hessische Verfassung könnte eine stärkere Einbindung der Bürger vertragen, oder etwa nicht?

Art. 159 Hessische Verfassung

Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 07.03.2016

 

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