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Internet – Staatsanwalt Christoph Hebbecker: Löschen reicht nicht, Hassposting muss strafrechtlich verfolgt werden

Das Wort „Hass“ steht gesprüht in roter Farbe auf einem Stromkasten. (picture-alliance / dpa / Wolfram Steinberg)

Der erste deutsche Staatsanwalt, der Vollzeit gegen Menschen ermittelt, die in sozialen Netzwerken Hass verbreiten, warnt davor, strafrechtlich relevante Inhalte lediglich zu löschen.

Sie müssten verfolgt und sanktioniert werden, sagte Christoph Hebbecker „Spiegel online“. Alles andere käme einer Kapitulation gleich. Hasspostings dürfe man nicht als Kavaliersdelikt abtun. Das berge mittelfristig erhebliches gesellschaftliches Konfliktpotential. Hebbecker erklärte, immer mehr Hetze führe zum Beispiel dazu, dass Medien ihre Kommentarspalten schlössen. Das gefährde die Meinungsfreiheit. Den Worten des Staatsanwalts zufolge geht es bei seinen Ermittlungen meist um Volksverhetzung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Aufruf zu Straftaten und Beschimpfung von Glaubensbekenntnissen – zumeist des Islams.

Quelle: Deutschlandfunk vom 22.06.2019 


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