Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Irrenhaus England: 81-Jähriger wird Bikini-Tragen im eigenenen Garten verboten

 

Symbolfoto:Von Vladimir Zaplakhov/shutterstock
 

In Großbritannien werden seit 2014 großzügig Strafzettel für sogenanntes „asoziales Verhalten“ verteilt. Die Liste der „Vergehen“ für die man den sogenannten ASBO-Bescheid kassiert, ist bereits lang und wird immer länger. Von Vögel füttern bis zum krähenden Hahn, der zu laut ist, wird alles fleißig bestraft. Jetzt traf es eine 81-Jährige, die offenbar zu offenherzig bekleidet in ihrem Garten herumspazierte.

Die Rentnerin Kay Crane, ein ehemaliges Model, ist es untersagt worden, in ihrem Garten einen Bikini zu tragen. Die Angst: Kinder des nahegelegenen Kindergartens könnten sie so sehen. Inzwischen sind mehr als 20.000 dieser ASBO-Entscheide allein an „asoziale“ Hausbesitzer geschickt worden. Vögel füttern, Hühner halten, der etwas verwilderte Garten, ein heruntergekommener Schuppen – das alles gilt in einigen Gemeinden laut MailOnline mittlerweile als „asozial“, störend und wird mit einem Verbot belegt. Unter die Verordnung fällt auch Herumlungern, Homophobie, betrunkenes Verhalten, Hassverbrechen, betteln und spucken.

Wer sich der Anordnung widersetzt, findet sich vor Gericht wider und muss mit Strafen zwischen 100 und 2500 Pfund (etwas mehr als 100 bis 2800 Euro) rechnen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Gefängnisstrafe. Im vergangenen Jahr seien mehr als 6000 ASBO-Anzeigen verschickt worden. Oftmals würden auf diesem Wege Nachbarschaftsstreitigkeiten ausgetragen. (MS)

Quelle: journalistenwatch.com vom 22.06.2019 


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