Unfassbar: Der 38jährige Kläger, dessen Staatsangehörigkeit „unklar“ ist und der deshalb keinen Pass hat, wird er seit 1999 (!) trotz eines erfolglosen Asylverfahrens in Deutschland geduldet. Dieses neuerliche Stück aus dem Tollheit, so unbegreiflich es für das Normalempfinden deutscher Staatsbürger sein mag, gehört gleichwohl zur Rechtsnormalität in Merkel-Deutschland. (DM)