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Netzentgelte: Bundesgerichtshof entlastet Strom- und Gaskunden

Strommasten in Brandenburg (dpa/Patrick Pleul)

Der Bundesgerichtshof hat die Bundesnetzagentur in ihrem Bemühen gestärkt, den Anstieg der Netzentgelte zu stoppen.

Die Karlsruher Richter bestätigten eine von der Bundesnetzagentur beschlossene Kürzung der staatlich garantierten Renditen für die Betreiber von Strom- und Gasnetzen. Die Behörde hatte ihre Entscheidung mit den seit längerem niedrigen Zinsen an den Kapitalmärkten begründet. Dagegen hatten vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf 1.100 Stadtwerke und andere Netzbetreiber geklagt und zunächst Recht bekommen. Der BGH hob dieses Urteil jetzt auf. Der Netzagentur stehe ein Beurteilungsspielraum zu, hieß es unter anderem.

Beim Strom entfällt inzwischen knapp ein Viertel des Preises für Haushaltskunden auf die Kosten für den Stromtransport. Die Netzentgelte sind damit teurer als die Stromproduktion selbst. Festgelegt werden sie durch die Bundesnetzagentur und die Landesregulierungsbehörden. Durch die jetzige Entscheidung sparen die Verbraucher innerhalb von fünf Jahren insgesamt zwei Milliarden Euro.

Quelle: Deutschlandfunk vom 10.07.2019 


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