Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Königreich Deutschland – Die Revision – PETER, OBERSTER SOUVERÄN DES KÖNIGREICH DEUTSCHLAND 

Heute legte Peter fristgerecht gegen das Urteil das Landgerichtes Hof vom 05.07.2019 Revision ein.

Natürlich mit „Einschreiben + Rückschein“, damit nicht behauptet werden kann, man hätte nichts erhalten. Nach den Erfahrungen am letzten Verhandlungstag, als massiv das Recht gebeugt wurde – würde uns nichts mehr überraschen.Peter ist guter Dinge, dass sich am Ende die Gerechtigkeit durchsetzen wird und meldet sich in den nächsten Tagen mit einen Statement.

Die Revision zum Herunterladen >>> Download


Hof-Berichterstattung, die Dritte!

Heute, am 5.7.2019, sollte nach den Plänen des Landgerichtes Hof das Urteil gesprochen werden über die Frage ob Peter vorsätzlich Fahren ohne Fahrerlaubnis begangen hat oder nicht. Eben diese Verurteilung wollte man auch unbedingt so durchziehen. Was man offensichtlich auch unbedingt durchziehen wollte, war eine Verurteilung zu einer weiteren Haftstrafe.

Aus diesem Grund wurden Zeugen nicht geladen, mitgebrachte, also präsente Zeugen, nicht vernommen, jegliche Anträge, diesen zu hören wurden mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt, auch alle Beweisanträge wurden abgelehnt. Der „zweite Staatsanwalt“ wie Peter seinen vom Gericht aufgenötigten Pflichtverteidiger nannte, schadete, wo er nur konnte, klebte wie Kaugummi am Schuh auf seinem sehr gut bezahlten Verteidigerstuhl fest und das, obwohl sowohl Peters Wahlverteidigerin als auch Peter selbst diesen wegen einem schwer gestörten Vertrauensverhältnis, welches schon an Parteiverrat erinnerte, loswerden und entlassen wollte.

Das Gericht lehnte die Abwahl oder Entlassung des Pflichtverteidigers ab, und so saß er kostenverursachend weiter dort, wo er so viel Schaden wie möglich anrichten konnte. Dass er dies wollte, das zeigten schon seine Taten und dann noch viel mehr sein Schlussplädoyer, was weder durch Peter noch durch seine Wahlverteidigerin verhindert werden konnte. Der „zweite Staatsanwalt“ forderte als Pflichtverteidiger auch promt Peters Verurteilung! Die Wahlverteidigerin verstand die Welt nicht mehr! Es interessierte überhaupt nicht, dass das Vertrauensverhältnis schwer gestört war, es interessierte das Gericht nur, noch einen „zweiten Staatsanwalt“ im Raum zu haben, der übrigens auch in den Pausen am allerliebsten mit dem eigentlichen Staatsanwalt zusammenstand, wobei man sich ungezwungen unterhielt. Kannte man sich aus verschwiegeneren Kreisen?

Auch ein hochrangiger Polizist wurde, genau wie der Staatsanwalt und andere Gerichtsbedienstete, schon von Anbeginn freundlichst vom „zweiten Staatsanwalt“ an Peters Seite begrüßt und es wurde ungezwungen geplaudert.

Nirgendwo sonst konnte man das Wirken von Seilschaften besser beobachten als in diesem Verfahren. Die „Organe der Rechtspflege“, also Richterin, Staatsanwaltschaft und Pflichtverteidiger, haben vollendet zusammengearbeitet, um die offensichtlich ergangene Order vom Justizministerium umzusetzen und Peter ganz sicher wieder zu einer erneuten Haftstrafe zu verurteilen. So zumindest konnte es nur auf einen unparteilichen Beobachter wirken.

Der Anschein zur Aufrechterhaltung von Recht und Gesetz im sog. „Freistaat Bayern“, von einer angeblichen Unabhängikeit des Gerichtes und von einer Fürsorge des Staates zu einer wirksamen Verteidigung eines jeden Angeklagten durch einen Pflichtverteidiger bröckelte hier nicht nur, all dies wurde hier völlig ad absurdum geführt.

In den nächsten Tagen werden wir noch eine ausführliche Analyse zusammen mit Dokumenten veröffentlichen.

Quelle: volldraht.de vom 09.07.2019 


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