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Bayern: Verfassungsgericht stoppt  Pflege-Volksbegehren – RECHTLICH NICHT ZULÄSSIG

 

 

Mehr als 100 000 Menschen in Bayern hatten sich mit ihrer Unterschrift für ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand ausgesprochen
Mehr als 100 000 Menschen in Bayern hatten sich mit ihrer Unterschrift für ein Volksbegehren gegen den Pflegenotstand ausgesprochen Foto: Stefan Jagel / dpa

München – Die Initiatoren des bayerischen Pflege-Volksbegehrens fordern unter anderem mehr Personal in Krankenhäusern. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat nun aber erst einmal entschieden, dass das Begehren rechtlich nicht zulässig ist.

Die gesetzlichen Vorgaben seien nicht gegeben, sagte der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, am Dienstag in München.

Die Initiatoren das Volksbegehrens – ein Bündnis aus Politikern, Pflegern, Ärzten und Juristen – hatten nach eigenen Angaben mehr als 100 000 Unterschriften gesammelt. Sie forderten unter anderem mehr Pflegepersonal und einen festen Personal-Patienten-Schlüssel. So sollen die Versorgung der Patienten verbessert und die Pflegekräfte entlastet werden.

Das bayerische Innenministerium hatte das Volksbegehren für unzulässig erklärt und die Angelegenheit den Verfassungsrichtern zur Entscheidung vorgelegt. Die Argumentation des Ministeriums: Zentrale Teile der Forderungen seien schon durch Bundesrecht abschließend geregelt.

In Bayern gebe es deswegen keine entsprechende Gesetzgebungsbefugnis. Aus diesem Grund hatte das Hamburger Verfassungsgericht am 7. Mai dieses Jahres schon ein ähnliches Volksbegehren gestoppt.

Quelle: Bild-online vom 16.07.2019 


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