Art. 27 der liberianischen Verfassung besagt:
b) Um die positive liberianische Kultur zu bewahren, zu fördern und zu erhalten, können nur Personen, afrikanischer Abstammung („persons who are Negroes or of Negro descent“) die Staatsbürgerschaft erlangen können.

 

Artikel 27 der liberianischen Verfassung beschränkt die liberianische Staatsbürgerschaft auf Neger oder deren Nachkommen. Um die Kultur und den „Charakter“ (Rasse) der Liberianer rein zu halten.

Und wir stimmen ihnen zu. Aber stellen Sie sich vor, wir würden diesen Artikel in unsere Verfassung aufnehmen und Neger durch einen „Europäer“ ersetzen.

Quelle: indexexpurgatorius.wordpress.com vom 16.07.2019


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