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AfD-Politiker: Ausschluss von Räpple und Gedeon rechtens

Polizei-Einsatz im Plenum des Stuttgarter Landtags. Die AfD-Politiker Wolfgang Gedeon und Stefan Räpple werden von der Polizei aus dem Saal geführt (12.12.2018) (picture alliance/dpa)

Der Ausschluss der beiden AfD-Politiker Räpple und Gedeon aus mehreren Sitzungen des baden-württembergischen Landtags war rechtens.

Dies entschied der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart. Nach Ansicht der Richter liegt es im Ermessen der Landtagspräsidentin, Ordnungsrufe zu erteilen, um eine ordentliche Plenarsitzung zu ermöglichen.

Räpple hatte einen Ordnungsruf erhalten, als er einen Beschluss der Jusos mit dem Zwischenruf kommentierte: „So sind sie, die roten Terroristen“. Gedeon wiederum hatte Parlamentspräsidentin Aras in einer Rede als „Oberlehrerin“ bezeichnet und in Anspielung auf ihre Herkunft gesagt, so könne sie ein „Parlament in Anatolien“ führen, das sei „Demokratie à la Türkei“.

Quelle: Deutschlandfunk vom 22.07.2019 


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