Braunschweig/Kreuzheide – Der junge Mann ist eine Gefährdung für die Allgemeinheit: Darin waren sich schon seit dem ersten Verhandlungstag vor
dem Landgericht in Braunschweig alle Parteien einig. Das Urteil, das am Mittwoch gefällt wurde, war deshalb keine Überraschung. Der 23-jährige in Wolfsburg lebende Syrer, der im Dezember 2018 seinem Vermieter völlig unvermittelt und grundlos von hinten ein Messer in den Hals rammte, wurde für schuldunfähig erklärt und auf Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Angeklagter gestand die Tat schon zum Prozessauftakt
Am Mittwoch verzichtete der Angeklagte auf sein Recht des letzten Wortes. Zum Prozessauftakt hingegen hatte er die Tat bereits gestanden. Sein Motiv: Er hatte sich von seinem Vermieter verfolgt und bedroht gefühlt, in seinem Opfer habe der Teufel gewohnt. Streit zwischen den beiden hatte es allerdings nie gegeben. Auch die Zeugen, unter anderem der Cousin des Angeklagten, sprachen von ernsten psychischen Problemen beim Angeklagten und bedrohlichen Verhaltensweisen. „Es hätte jeden treffen können“, so der Cousin damals wörtlich. Ein Gutachter hatte letztlich eindeutig paranoide Schizophrenie bei dem syrischen Asylbewerber diagnostiziert.
50-Jähriger nach Messerattacke lebensbedrohlich verletzt
Mit seiner Messerattacke hatte der 23-Jährige seinem 50-jährigen Opfer lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt. Der Stich verletzte das Rückenmark, durchtrennte es aber zum Glück nicht. Dennoch muss der Wolfsburger Klavierlehrer noch heute mit schweren Einschränkungen wie beispielsweise Lähmungserscheinungen leben.
Quelle: Wolfsburger Allgemeine Zeitung vom 28.07.2019