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BGH: Böhmermanns „Schmähgedicht“ gegen Erdogan bleibt teilweise verboten

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und ZDF-Moderator Jan Böhmermann. (dpa / Robert Ghement)

Ein Großteil des Gedichts „Schmähkritik“ von Jan Böhmermann gegen den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleibt verboten.

Böhmermann scheiterte mit seiner Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof. Die Teile des Gedichtes, die schwere herabsetzende und sexuell anzügliche Bemerkungen enthalten, dürfen weiterhin nicht wiederholt werden. Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs ist das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg rechtskräftig.

Böhmermann hatte das Gedicht Im März 2016 in seiner ZDF-Sendung „Neo Magazin Royal“ vorgelesen. Darin wurde der türkische Präsident unter anderem mit Sex mit Tieren in Verbindung gebracht. Erdogan wehrte sich erfolgreich dagegen – scheiterte aber mit dem Antrag, das Gedicht komplett verbieten zu lassen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 31.07.2019 


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