Baden-Württembergs Justizminister Wolf kritisiert die Verbreitung von Videos des tödlichen Schwertangriffs von Stuttgart.
Schon kurz nach der Tat am Mittwochabend kursierten im Internet Videos der Tat. Der CDU-Politiker sagte, wenn solches Material gedankenlos verbreitet werde, nehme man dem Opfer nach dem Leben auch noch seine Würde. Auch für die Hinterbliebenen stelle die Verbreitung solcher Bilder eine zusätzliche Belastung dar.
Initiative des Bundesrats
Wolf ergänzte, seit über einem Jahr liege dem Bundestag ein Gesetzentwurf des Bundesrats vor, der das Fotografieren Toter und die Verbreitung entsprechender Bilder unter Strafe stellen solle. Im Mai habe der Bundesrat auf Antrag Baden-Württembergs Bundestag und Bundesregierung aufgefordert, tätig zu werden.
Justizministerium will „in Kürze“ Entwurf vorlegen
Wie die Deutsche Presse-Agentur schreibt, drohen derzeit strafrechtliche Sanktionen nur für Bilder, die „die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau“ stellen. Gemeint seien lebende Menschen. Wer vergleichbare Fotos von Toten mache, dem drohten zwar zivilrechtliche Sanktionen wie Schmerzensgeld für Angehörige, eine Straftat sei das aber nicht. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, das zu ändern. Das Bundesjustizministerium wolle dazu „in Kürze“ einen Gesetzentwurf vorlegen, sagte ein Sprecher.
Die Deutschlandfunk-Nachrichten haben über die Tat von Stuttgart zunächst nicht berichtet. Warum, erklären wir hier.
Quelle: Deutschlandfunk vom 12.08.2019