Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Besitzerin von Hitlers Geburtshaus rechtskräftig enteignet: Vergangenheitsbewältigung kann beginnen

 

08. August 2019

KULTUR & GESELLSCHAFT

Wien. Der jahrelange Rechtsstreit um Adolf Hitlers Geburtshaus in Braunau zwischen der Republik Österreich und der Eigentümerin ist endgültig abgeschlossen. Nachdem der österreichische Nationalrat 2016 die Enteignung des Hauses beschlossen hatte, focht die Besitzerin diese Entscheidung ebenso an wie die Höhe der Entschädigung. Jetzt ist die Klägerin beim Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien unterlegen. Demnach bleibt es dabei, daß ihr „nur“ der von der Republik bereits gezahlte Verkehrswert von 812.000 Euro zusteht.

Das Oberlandesgericht Linz hatte im April 2019 den Beschluß des Landesgerichts Ried zur Zahlung von 1,5 Millionen Euro aufgehoben. Es hielt den vom gerichtlichen Gutachter festgestellten und vom österreichischen Staat bereits gezahlten Verkehrswert von 812.000 Euro für angemessen. Dagegen legte die Ex-Eigentümerin beim OGH Berufung ein.

Das Höchstgericht wies diesen Widerspruch zurück, teilte das Wiener Innenministerium am Montag in einer Pressemitteilung mit. Damit ist der letzte gerichtsanhängige Fall zu Hitlers Geburtshaus abgeschlossen. Bereits im März 2018 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde der enteigneten Besitzerin für unzulässig erklärt.

„Nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung im Entschädigungsverfahren kann nun die gesetzlich gebotene Nachnutzung des Hitler-Geburtshauses eingeleitet werden, um jede Form der Wiederbetätigung und nationalsozialistischer Umtriebe zu unterbinden“, erklärte Innenminister Wolfgang Peschorn. Ein Architektenwettbewerb wurde eingeleitet. (mü)

Bildquelle: Wikimedia/Thomas Ledl/CC-BY-SA 4.0

Quelle: zuerst.de vom 08.08.2019 


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