Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Neuregelung der Staatsangehörigkeit: Bei Terror-Beteiligung und Mehrehe ist künftig der deutsche Paß weg

 

12. August 2019

NATIONAL

Berlin. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung: „Deutsche“ mit Doppelpaß, die sich künftig an Kampfhandlungen von Terroristen beteiligen, verlieren ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit. Mit den nun erfolgten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz sind auch Mehr- und Vielehen bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen. Die Neuregelung trat am 9. August in Kraft.

Die Bundesregierung schreibt dazu: „Nach Ansicht der Bundesregierung zeigt jemand, der sich ins Ausland begibt und sich dort an Kampfhandlungen für eine terroristische Vereinigung konkret beteiligt, daß er sich von Deutschland und seinen grundlegenden Werten ab- und einer anderen ausländischen Macht in Gestalt einer terroristischen Vereinigung zugewandt hat.“

Daher wurde mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) eine Regelung für zukünftige Fälle getroffen, die „für Ausreisewillige in IS-Gebiete wie auch für IS-Unterstützer abschreckend“ sein dürfte, argumentiert die Bundesregierung.

Das Staatsangehörigkeitsgesetz wurde gleichzeitig um eine Ausweitung der Anforderung zur „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ ergänzt. Demnach scheitert künftig bei Fällen der Mehr- oder Vielehe der Antrag auf eine Einbürgerung automatisch. Sie wurde nun über die bisherige Regelung in § 9 StAG hinaus auch auf weitere Fälle ausgeweitet. Damit sind künftig vor allem die Mehr-/Vielehe bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen. (rk)

Quelle: zuerst.de vom 12.08.2019 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen