Parteien dürfen nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts Spenden nur annehmen, wenn der wahre Geldgeber bekannt ist.
Im konkreten Fall bekomme die CDU kein Geld aus der Parteienfinanzierung zurück; der Sanktionsbescheid der Bundestagsverwaltung vom April 2017 sei rechtens, entschieden die Richter. Sie wiesen damit eine Klage der Partei ab. In dem Fall ging es um eine Summe von 234.500 Euro, die von dem Ex-Geheimagenten Mauss stammen soll. Das Gericht betonte, auch bei Spenden von Geheimagenten gelte das Transparenzgebot des Parteiengesetzes.
Die CDU hatte erklärt, Spenden an den Kreisverband Cochem-Zell und den Landesverband Rheinland-Pfalz stammten von Mauss. Dieser habe aber ein Tarnsystem genutzt, zu dem eine ausländische Firma mit Sitz in Panama sowie ein Rechtsanwalt gehörten.
Quelle: Deutschlandfunk vom 16.08.2019