Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Bundeskabinett: Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags gebilligt

 

Der Kabinettstisch im Bundeskanzleramt in Berlin (dpa/Kay Nietfeld)

Das Bundeskabinett hat die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für die meisten Bundesbürger auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf von Finanzminister Scholz (SPD) sieht vor, dass er für 90 Prozent der Zahlenden ganz und für weitere 6,5 Prozent teilweise abgeschafft wird.

Politiker der Union hatten Bedenken geäußert und für eine komplette Abschaffung plädiert. Unter anderem hatte sich Wirtschaftsminister Altmaier (CDU) für einen Wegfall bis 2026 eingesetzt. Den Gesetzentwurf wollen CDU und CSU aber mittragen. Laut Scholz wird wohl in der nächsten Legislaturperiode über eine vollständige Abschaffung der Abgabe entschieden. Dies werde von den weiteren Entwicklungen der Ausgaben abhängen, erklärte Scholz im ARD-Fernsehen.

Verfassungsklagen angekündigt

FDP und AfD kündigten bereits Verfassungsklagen an. Der Hauptgeschäftsführer des Maschinenbauverbandes VDMA, Brodtmann, sagte: „Wieder einmal bleibt nur die Hoffnung, dass das Verfassungsgericht eine Fehlentscheidung der Politik im Nachhinein korrigiert“. Die „echte steuerliche Entlastung von Personen- und Kapitalgesellschaften“ wäre dagegen mittelstandsfreundlich und „ein positives Signal in konjunkturell schwieriger werdenden Zeiten“, ergänzte Brodtmann. Finanzminister Scholz geht davon aus, dass sein Gesetzentwurf auch vor Gericht Bestand haben wird.

Der Soli war nach der Wiedervereinigung eingeführt worden. Derzeit beträgt die Ergänzungsabgabe 5,5 Prozent der Einkommensteuer.

Quelle: Deutschlandfunk vom 21.08.2019 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen