Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Tödlicher Messerangriff in Chemnitz – Rechtsmittel eingelegt

Der angeklagte Syrer (m.) vor der Urteilsverkündung. (Matthias Rietschel / dpa)

Im Prozess um den tödlichen Messerangriff auf einen 35-jährigen Mann in Chemnitz hat die Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt. Die Richter hatten den angeklagten Syrer zu neun Jahren und sechs Monaten Haft wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sein Anwalt bezeichnete das Urteil als „falsch“. Wegen der Revision wird der Schuldspruch damit zunächst nicht rechtskräftig.

Nach einem weiteren mutmaßlichen Tatbeteiligten wird weltweit gefahndet. Das Verfahren vor dem Chemnitzer Landgericht fand aus Sicherheitsgründen in Dresden statt. Nach der Tat vor einem Jahr war es in Chemnitz zu rechten Demonstrationen und rassistisch motivierten Übergriffen gekommen.

Auf Freispruch plädiert

Weiter hieß es in der Urteilsbegründung, der 35-Jährige habe auf einem Stadtfest gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker auf den Deutschen eingestochen und ihn tödlich verletzt. Mit dem Urteil blieb das Gericht knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft verlangt hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und argumentiert, es gebe keine Beweise für eine Tatbeteiligung ihres Mandanten. Nach der Tat war es in Chemnitz zu rechten Demonstrationen und rassistisch motivierten Übergriffen gekommen.

Quelle: Deutschlandfunk vom 22.08.2019 


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