Die Herkunftsbezeichnung von mutmaßlichen Tätern und Verdächtigen in den Medien sollte nach Auffassung des Deutschen Journalistenverbandes weiterhin die Ausnahme bleiben.
Der DJV-Vorsitzende Überall verwies auf den entsprechenden Pressekodex, in dem es heißt, die ethnische Herkunft solle in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse. Der Journalistenverband wies damit die Anregung des nordrhein-westfälischen Integrationsministers Stamp zurück, der vorgeschlagen hatte, die ethnische Herkunft mutmaßlicher Täter immer zu nennen, um so Spekulationen von Internet-Nutzern in den Kommentarspalten vorzubeugen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 19.08.2019