Sexualkundeunterricht muss zum körperlichen und seelischen Entwicklungsstand des Kindes passen.
Er darf nicht zu früh ansetzen, sondern gehört in die Zeit der Pubertät.
Auch dort hat er sich vornehmlich der grundlegenden sexuellen Aufklärung zu widmen und weder ausgefallene Spielarten noch sexuelle Minderheiten zu bewerben.
Früh- und Hypersexualisierung in unseren Schulen lehnen wir kategorisch als Verrohung des sozialen Miteinanders ab. Jegliche weitere Steuerfinanzierung der Genderideologie ist umgehend einzustellen.
Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 24.08.2019
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