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Hauptbahnhof Dortmund – Diebstahl: Bundespolizei sucht bislang unbekannte Tatverdächtige

26.08.2019 – 12:28

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW:

 

Dortmund (ots) – Nach einem Diebstahl am 22. Juni 2019 in Dortmund, sucht die Bundespolizei nun mit Beschluss des Amtsgerichts Dortmund mit Lichtbildern eine bislang unbekannte Frau.

Eine 25-jährige Frau aus Witten kaufte am 22. Juni 2019 gegen 12.30 Uhr in einer Drogerie am Dortmunder Hauptbahnhof ein. Sie legte während des Bezahlvorganges ihr Smartphone auf das Abräumband der Kasse. Eine bislang unbekannte weibliche Person, die unmittelbar hinter der 25-Jährigen stand, nahm später das Handy an sich und verließ das Geschäft.

Nun fahndet die Bundespolizei mit Beschluss des Amtsgerichts Dortmund öffentlich nach der weiblichen Tatverdächtigen und fragt: wer kennt die Frau auf den abgebildeten Fotos? Hinweise nimmt die Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Bilder der Tatverdächtigen:

Öffentlichkeitsfahndung: 25-2019

Eine bislang unbekannte weibliche Person stahl in einer Drogerie am Hauptbahnhof in Dortmund ein Smartphone, welches zuvor von einer Frau während eines Einkaufes auf das Abräumband der Kasse abgelegt wurde.

Mit Beschluss ordnete das Amtsgericht Dortmund die Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern der unbekannten Tatverdächtigen an.

Hinweise nimmt die Bundespolizei rund um die Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Achim Berkenkötter

Telefon: 0231 562247 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

Quelle: presseportal.de vom 26.08.2019 


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