Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Polizei in Nordrhein-Westfalen – Nationalität aller Tatverdächtiger soll genannt werden

 

Herbert Reul (CDU), Innenminister von Nordrhein-Westfalen (dpa / Federico Gambarini)

Die Polizei in Nordrhein-Westfalen soll künftig die Nationalität aller Tatverdächtiger nennen, sofern diese zweifelsfrei feststehe.

Das betreffe selbstverständlich auch die von deutschen Tatverdächtigen, sagte Innenminister Reul (CDU). Er sei der festen Überzeugung, dass diese Transparenz „das beste Mittel gegen politische Bauernfängerei ist“. Auch mehrfache Staatsbürgerschaften sollen öffentlich gemacht werden, berichtet der WDR. Voraussetzung sei, dass die Polizei über gesicherte Informationen verfüge, etwa aus Ausweisen oder Pässen. Es gehe nicht um Migrationshintergründe oder das Geburtsland, zitiert der Sender einen Polizeisprecher. Innenminister Reul sagte: „Sich davon leiten zu lassen, dass jemand möglicherweise stigmatisiert wird, ist ein schlechter Ratgeber“.

Im bisherigen Erlass der nordrhein-westfälischen Polizei steht: „Auf die Zugehörigkeit zu einer Minderheit wird in der internen und externen Berichterstattung nur hingewiesen, wenn sie für das Verständnis eines Sachverhalts oder für die Herstellung eines sachlichen Bezugs zwingend erforderlich ist.“ Diese Regelung ist vergleichbar mit der vorherigen Version von Richtlinie 12.1 des Pressekodex. Dort heißt es mittlerweile allerdings, die Zugehörigkeit solle in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es bestehe ein begründetes öffentliches Interesse.

Deutscher Presserat begrüßt den Schritt

Der Deutsche Presserat begrüßte den Vorstoß der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen. Die Entscheidung, ob die Nationalität für die Berichterstattung relevant sei, müsse allerdings jede „ethisch gebundene“ Redaktion sorgsam selbst abwägen und treffen, sagte ein Sprecher. „Das kann und darf keine Behörde entscheiden.“ Die Tatsache, dass eine Behörde die Nationalität nenne, rechtfertige nicht die Verwendung in der Berichterstattung.

Der Deutsche Journalisten-Verband hatte bereits vor einigen Tagen erklärt, man halte daran fest, „dass die ethnische Herkunft von Strafverdächtigen und Straftätern in Medien die Ausnahme bleiben muss und nicht zur Regel werden darf“.

Unterschiedliche Vorgehensweise in anderen Bundesländern

Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, sind die Regelungen dazu in den Bundesländern unterschiedlich. In Thüringen liege es etwa im Ermessen der Beamten, ob die Nennung relevant für das Tatgeschehen sei. Ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums sagte, die Nationalität werde in Abstimmung mit den beteiligten Staatsanwaltschaften und Gerichten dann veröffentlicht, wenn sie bei der Beurteilung einer Straftat eine Rolle spiele. Bei einfachen Körperverletzungen werdei sie zum Beispiel nicht genannt.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) erklärte, die Nationalität von Tatverdächtigen spiele bei der Ermittlungsarbeit immer eine Rolle. Ermittlungsergebnisse gehörten aber nur begrenzt in die Öffentlichkeit.

Quelle: Deutschlandfunk vom 26.08.2019 


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