Die sächsische AfD erhält im neuen Landtag 38 Sitze und damit einen weniger, als ihr rechnerisch nach dem Wahlergebnis zustehen würde.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Danach durfte die Partei aufgrund formaler Fehler bei der Aufstellung der Kandidatenliste nur mit einem Teil davon zur Wahl antreten. Die AfD kündigte an, weiter juristisch gegen die Entscheidung vorzugehen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 02.09.2019