Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

EU-Masochismus geht weiter – Verlängerung von Sanktionen gegen Russland beschlossen

Ständige Vertreter der EU-Länder beschließen Verlängerung von Sanktionen gegen Russland

© Sputnik / Алексей Витвицкий

POLITIK

Die ständigen Vertreter der 28 EU-Länder haben laut einer Quelle von Sputnik am Mittwoch eine weitere Verlängerung der Einschränkungsmaßnahmen gegen physische und juristische Personen aus Russland und der Ukraine vereinbart.

Demnach wurden die Sanktionen, die bis zum 15. September gelten, um weitere sechs Monate verlängert.

Nächste Woche soll der Rat der Europäischen Union diesen Beschluss billigen. Danach soll die Entscheidung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden und in Kraft treten.

 

Im März 2014 hatte die EU Sanktionen gegen Personen verhängt, denen das Unterminieren der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine vorgeworfen wird. Die Strafmaßnahmen, unter anderem das Einfrieren der Vermögenswerte auf dem Territorium der EU und das EU-Einreiseverbot, werden alle sechs Monaten erneut verlängert.

Im Gegenzug stellte Moskau ebenfalls eine Sanktionsliste von EU-Bürgern und Institutionen zusammen. Den sanktionierten Personen ist die Einreise nach Russland verboten.

Angesichts des Zwischenfalls in der Straße von Kertsch hatte die EU im März 2019 acht russische Militärs in ihre Schwarzliste aufgenommen. Seitdem stehen 171 physische und 44 juristische Personen auf der EU-Sanktionsliste, vor allem Behörden und militärische Einheiten der selbsterklärten Volksrepubliken Donezk und Lugansk.

Die EU hatte mehrere Sanktionspakete gegen Russland verhängt, darunter wirtschaftliche Sanktionen, personelle Einschränkungsmaßnahmen sowie Restriktionen in Bezug auf die Halbinsel Krim, mit der europäische Unternehmen keine Geschäfte haben dürfen.

asch/gs/sna

Quelle: Sputnik vom 04.09.2019 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen