Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

G20-Täter und Randalierer wohl mehrheitlich aus Hamburger Raum

 
Stand: 05.09.2019 06:29 Uhr
Im Hamburger Schanzenviertel brennen während des G20-Gipfels Barrikaden. © picture alliance/dpa Foto: Axel Heimken

Brennende Barrikaden im Schanzenviertel im Juli 2017. Seitdem wurden mehr als 180 Urteile gesprochen.

Direkt nach den schweren Ausschreitungen beim G20-Gipfel im Juli 2017 hatten Politiker und Vertreter der linken Szene in Hamburg die Vermutung geäußert, viele der Gewalttäter seien aus dem Ausland nach Hamburg gekommen. Eine aktuelle Polizeibilanz, die der Senat in einer Antwort auf eine AfD-Frage veröffentlichte, relativiert das Bild. Demnach kommt ein Großteil der Tatverdächtigen aus Hamburg und Umgebung.

Mehr als 60 Prozent aus Hamburg

Von den bis Anfang Juli ermittelten 942 Tatverdächtigen stammen demnach mindestens 61,5 Prozent aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die Polizei ermittelte 802 mutmaßliche Täter aus Deutschland (85 Prozent) und 103 aus dem Ausland (11 Prozent). Zu 37 verdächtigen Personen (4 Prozent) lagen keine Erkenntnisse zum Wohnsitz vor.

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Die 436 ermittelten Hamburger machen fast die Hälfte (46 Prozent) aller Tatverdächtigen aus. Die zweitgrößte Gruppe kommt mit 76 aus Schleswig-Holstein, die drittgrößte mit 67 aus Niedersachsen. Unter den ausländischen Tatverdächtigen sind Franzosen (19), Schweizer (18) und Niederländer (15) die größten Gruppen.

Zwei Jahre später: G20 und kein Ende

Hamburg Journal – 05.07.2019 19:30 Uhr

Die Strafverfolgungsbehörden sind noch immer mit der Aufarbeitung der G20-Randale in Hamburg beschäftigt. Hat sich der Ärger zumindest gelohnt? Was bleibt politisch vom Gipfel?

Mehr als 100 Täter bislang verurteilt

Bis Ende Mai hat die Staatsanwaltschaft mehr als 300 Anklagen erhoben und mehr als 180 Urteile gesprochen. Mindestens 114 Straftäter sind rechtskräftig verurteilt, zwölf Angeklagte wurden freigesprochen. Die Strafen reichen nach Angaben der Gerichtspressestelle von bloßen Schuldsprüchen bis zu drei Jahren und drei Monaten Haft.

Quelle: NDR vom 05.09.2019 


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