Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Wird Schwarzfahren bei Zuwanderern künftig nicht mehr bestraft?

BEFÖRDERUNGSERSCHLEICHUNG SOLL ZUR ORDNUNGSWIDRIGKEIT HERABGESTUFT WERDEN

Symbolbild

Von EUGEN PRINZ | Vor einigen Tagen ging die Meldung durch die Mainstream-Medien, dass sich die Bundesländer Thüringen und Berlin, beide regiert von einer unheiligen Allianz aus SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Blöden, im Bundesrat dafür einsetzen wollen, Schwarzfahren in öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Bisher regelt der Paragraph 265a des Strafgesetzbuches die Ahndung der Beförderungserschleichung, wie Schwarzfahren im Amtsdeutsch heißt:

§ 265a
Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die (…) die Beförderung durch ein Verkehrsmittel (…) in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

Viele Zuwanderer unter den Schwarzfahrern

Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) twitterte: „Es ist schlicht unverhältnismäßig, wenn der Staat Menschen mit dem Strafgesetzbuch zu Leibe rückt, nur weil sie mehrfach ihr Busticket nicht gelöst haben. Eine Ordnungswidrigkeit wäre hier angemessen.“ Dass derartiges von dem Vertreter einer Partei kommt, in der in den Gründerjahren darüber nachgedacht wurde, Sex mit Kindern straffrei zu stellen, solange er „einvernehmlich“ stattfindet, ist nicht weiter verwunderlich.

Wer sich die Frage stellt, warum diese Bundesratsinitiative gerade jetzt erfolgt, sollte  einen Blick in das Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ des Bundeskriminalamtes werfen. Dieses weist für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 63.923 Fälle von Beförderungserschleichung durch Flüchtlinge aus. Diese „Hausnummer“ künftig  aus der Kriminalstatistik zu eliminieren, würde diese mehr als ordentlich „aufhübschen“. Und dazu dann noch die wunderschöne Schlagzeile

„Kriminalität der Zuwanderer deutlich gesunken“.

Kein Wunder, dass man bei den links-grünen Zuwanderungs-Euphorikern beim Gedanken an eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens zu sabbern beginnt.

Natürlich spielt auch die enorme Belastung der Justiz eine Rolle. 63.923 Fälle von Beförderungserschleichung sind 63.923 Ermittlungsverfahren, die von der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden müssen, Merkel sei Dank.

Bußgeld bei Asylbewerbern eintreiben?

Sollte die Bundesratsinitiative von Berlin und Thüringen erfolgreich sein und das Schwarzfahren künftig zur Ordnungswidrigkeit degradiert werden, fällt die Freiheitsstrafe als Sanktionierung der Tat weg. Was bleibt, ist die Verhängung eines Bußgeldes wie bei Verkehrsverstössen. Dessen Höhe und ob überhaupt eines verhängt wird, liegt dann gemäß
§ 27 des Ordnungswidrigkeitengesetzes im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Bei dieser dürfte es sich um das zuständige Ordnungsamt handeln.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
§ 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen

Es liegt auf der Hand, dass das Eintreiben eines Bußgeldes bei Asylbewerbern wenig erfolgversprechend ist. Nachdem es – sollte die Neuregelung kommen – dann künftig im pflichtgemäßen Ermessen des Ordnungsamtes liegt, ob ein Bußgeld erlassen wird oder nicht, kann man sich gut vorstellen, wie diese Ermessensentscheidungen ausfallen werden.


Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS und den Blog zuwanderung.netDer Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015. Erreichbar ist Eugen Prinz über seine Facebook-Seite oder Twitter.

Quelle: pi-news.net vom 24.09.2019 


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