- Der Zweite Senat beim Bundesverfassungsgericht gab die Entscheidung bekannt. (dpa / picture alliance / Uli Deck)
Die AfD ist mit dem Versuch gescheitert, Bundespräsident Steinmeier die Unterzeichnung und Ausfertigung von drei Gesetzen vorläufig zu untersagen.
Das Bundesverfassungsgericht wies einen Eilantrag der Bundestagsfraktion ab. Das Parlament hatte die Gesetze in einer Nachtsitzung im vergangenen Juni beschlossen, als nur noch ein Teil der Abgeordneten anwesend war. Die AfD wollte deshalb die Beschlussunfähigkeit feststellen lassen. Das wurde ihr jedoch verweigert.
Das Bundesverfassungsgericht lehnte nun eine Entscheidung im Eilverfahren ab und machte unter anderem formale Gründe geltend. Die AfD-Fraktion habe nicht ausreichend dargelegt, welche Rechtsposition sie gegen wen geltend machen wolle. Zudem drohe ihr kein schwerer Nachteil, wenn die Gesetze später in einem ordentlichen Verfahren überprüft würden.
Quelle: Deutschlandfunk vom 24.09.2019