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Thüringer Polizisten sollen Gefangene vergewaltigt haben – BEAMTE IN UNTERSUCHUNGSHAFT

 

Die Polizei im Einsatz (Symbolbild)
Die Polizei im Einsatz (Symbolbild) Foto: Patrick Seeger / dpa

Erfurt – Schreckliche Vorwürfe gegen zwei Polizisten aus Thüringen. Während ihres Dienstes sollen die Beamten eine in Verwahrung genommene Frau missbraucht und vergewaltigt haben. Die Beweise sind offenbar so eindeutig, dass ein Richter gegen die Polizisten Haftbefehl erließ.

Die Polizeibeamten sollen sich an der „behördlich Verwahrten“ am Samstag „während der Dienstausübung“ vergangen haben, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit.

Und weiter: „Den Beschuldigten wird gemeinschaftlicher sexueller Missbrauch einer behördlich Verwahrten in Tateinheit mit gemeinschaftlicher Vergewaltigung im besonders schweren Fall vorgeworfen.“

Zum Tatort und -hergang machten die Behörden bislang aus „ermittlungstaktischen Gründen“ keine Angaben.

BILD erfuhr jedoch: Die beiden Polizisten, die beim Revier Gotha arbeiten sollen, waren wohl zu einer Hausdurchsuchung bei der Frau geschickt worden. In der Wohnung soll es zu der schrecklichen Tat gekommen sein. Bei dem mutmaßlichen Opfer handelt es sich nach BILD-Informationen um eine volljährige Ausländerin, die sich illegal mit mehreren Identitäten in Deutschland aufgehalten haben soll.

Nach der Tat habe sich die Frau jemandem anvertraut, der schließlich Anzeige erstattet haben soll. Die beiden Tatverdächtigen wurden am Mittwoch dem Haftrichter vorgeführt. Sie schwiegen zu den Vorwürfen.

Der Richter ordnete dennoch Untersuchungshaft an: „Im Falle einer Verurteilung droht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafe zwischen 3 und 15 Jahren an“, heißt es abschließend in der Polizeimeldung. Später wurde Haftbefehl gegen die Männer erlassen.

Thüringens Innenminister Georg Maier (52/SPD) reagierte bestürzt, sagte: „Wenn sich der Vorwurf bestätigen sollte, wäre dies nicht nur eine schwere Straftat, sondern würde auch erhebliche dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ziel ist es, jetzt schnell und rückhaltlos den Sachverhalt aufzuklären.“

Quelle: Bild-online vom 02.10.2019 


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