Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Urteil: Klage von NPD-Politiker Pastörs in Straßburg abgewiesen

 

Der NPD-Politiker Udo Pastörs (picture alliance / dpa / Arno Burgi)

Der NPD-Politiker Pastörs ist mit einer Klage wegen seiner Äußerungen über den Holocaust vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert.

Dass die deutsche Justiz ihn verurteilt habe, sei rechtens; seine Äußerungen fielen nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit, entschieden die Richter in Straßburg. Pastörs habe absichtlich die Unwahrheit gesagt, um Juden zu diffamieren.

Der frühere NPD-Fraktionschef im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hatte in einer Landtagsrede 2010 unter anderem vom „sogenannten Holocaust“ und einer „Auschwitzprojektion“ durch demokratische Parteien gesprochen. Deshalb war er 2012 zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe verurteilt worden.

Quelle: Deutschlandfunk vom 03.10.2019 


alles-auf-einen-klick.eu

Wir formulieren für Sie Briefe, Einsprüche, Widersprüche, Klagen nach Ihren Wünschen und stellen diese rechtsverbindlich zu.

Wir helfen Ihnen auch Bescheide von Gerichten und Behörden erfolgreich abzuwehren.

(Klick aufs Bild und es geht los)

Die mobile Version verlassen