Die Reform der Grundsteuer ab 2025 hat im Bundestag die entscheidende Hürde genommen.
Die ausstehende Abstimmung im Bundesrat am 8. November gilt als Formsache. Die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Reform sieht unter anderem vor, dass die Höhe der Mieteinnahmen und das Baujahr bei der Besteuerung berücksichtigt werden. Es gibt dabei Gestaltungsspielraum für die Länder. Über die Höhe entscheiden weiter die Kommunen. Die Grundsteuer ist mit derzeit gut 14 Milliarden Euro im Jahr eine der wichtigsten Einnahmequellen von Städten und Gemeinden.
Der Bundestag beschloss auch Verbesserungen beim Wohngeld. Es soll im Durchschnitt von monatlich 145 auf 190 Euro steigen. Auch die Zahl der Empfänger soll sich deutlich erhöhen.
Quelle: Deutschlandfunk vom 19.10.2019