Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Attacke auf Synagoge: Verdächtiger Syrer untergetaucht

Selbst aus Psychiatrie entlassen

BERLIN. Der mutmaßliche Synagogen-Angreifer von Berlin, Mohamad M., ist untergetaucht. An seinem Wohnort ist der Syrer nicht mehr anzutreffen und auch sein Mitbewohner zeigte sich auf Anfrage der Bild-Zeitung besorgt: „Er wohnt nicht mehr hier. Wir wissen auch nicht, wo er sich befindet.“ Der Anwalt des Verdächtigen habe sich nicht äußern wollen.

Mohamad M. soll Anfang Oktober das Gelände der Neuen Synagoge in Berlin betreten haben und mit einem Messer auf zwei Polizisten zugegangen sein. Dabei habe er „Allahu Akbar“ und „Fuck Israel“ gerufen. Die Beamten konnten ihn nur mit Pfefferspray stoppen. Verletzt wurde niemand. Der Syrer wurde anschließend festgenommen.

Zentralrat der Juden erhebt schwere Vorwürfe gegen Behörden

Wenige Stunden nach der Tat wurde er allerdings wieder auf freien Fuß gesetzt. Anschließend kam er in eine Psychiatrie. Dies geschah jedoch nicht auf Vorgabe der Behörden, wie es zunächst hieß, sondern auf Anraten eines Freundes, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Mohamad M. hatte sich demnach selbst eingewiesen und kurze Zeit später auch wieder selbst entlassen.

Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, erhob schwere Vorwürfe gegen die Behörden. „Bevor die Hintergründe des Täters ausgeleuchtet waren, war er bereits wieder frei und hätte alle Möglichkeiten gehabt, erneut zuzuschlagen.“ Das Verhalten der Berliner Generalstaatsanwaltschaft habe in der jüdischen Gemeinschaft für tiefe Verunsicherung gesorgt, sagte Schuster der Bild-Zeitung.

Syrer „jonglierte“ mit Messer

Der Sprecher der Berliner Oberstaatsanwaltschaft, Michael Steltner, verteidigte hingegen die Entscheidung, den Syrer laufen zu lassen. Es habe für eine längere Festnahme nicht genügt, daß der Mann ein Messer zeigte und damit „jonglierte“.

Laut Süddeutscher Zeitung kann die Berliner Polizei mit Zustimmung eines Richters eine Person zur Gefahrenabwehr bis zu vier Tage lang festhalten. Dies habe jedoch niemand angeordnet. Auch einen Antrag auf Untersuchungshaft habe es nicht gegeben, da der Tatbestand der Bedrohung nach Ansicht des Landeskriminalamts nach nicht erfüllt war. Dem Polizeiprotokoll zufolge hatten die Beamten jedoch ihre Dienstwaffen auf den Mann gerichtet. (ls)

Quelle: Junge Freiheit vom 25.10.2019 


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