CDU, CSU und SPD haben sich im Streit über die Grundrente geeinigt.
Eine Bedürftigkeitsprüfung, wie von der Union gefordert, wird es nicht geben, dafür aber eine umfassende Einkommensprüfung. Diese soll automatisiert zwischen der Rentenversicherung und den Finanzbehörden erfolgen.
Die Grundrente soll zum 1. Januar 2021 eingeführt werden. Sie soll jenen Menschen zugutekommen, die mindestens 35 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und deren Altersbezüge unter dem Niveau der Grundsicherung liegen. Die Grundrente soll zehn Prozent über der Grundsicherung liegen. Der Haushalt soll jährlich maximal mit etwa 1,5 Milliarden Euro belastet werden. Etwa 1,5 Millionen Menschen sollen von der Neuregelung profitieren.
Quelle: Deutschlandfunk vom 11.11.2019