Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Nur AfD stimmt geschlossen dagegen: Bundestag beschließt Masern-Impfpflicht

Gesundheit

Ohne Impfung kein Platz in der Kita: CDU/CSU, SPD und FDP wollen Eltern zwingen, ihre Kinder impfen zu lassen


Trotz massiver Bedenken: Der Bundestag stimmte am Donnerstag für eine Impfpflicht. Kinder und Mitarbeiter in Kitas, Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Dagegen stimmte allein die AfD.

Die Masern-Impfpflicht für Kita-Kinder ist nun Gesetz. Der Bundestag stimmte der entsprechenden Vorlage des Bundesgesundheitsministeriums mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP zu. Etliche Abgeordnete der Linken und der Grünen enthielten sich, die AfD stimmte geschlossen dagegen. Für das Gesetz stimmten 459 Abgeordnete, 89 waren dagegen, 105 enthielten sich.

Gelten wird die Impfpflicht ab 1. März 2020 für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinschaftseinrichtungen, bei der Tagespflege und in Flüchtlingsunterkünften. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind. Bei Verstößen sollen Bußgelder bis zu 2.500 Euro drohen. Für Kinder, die schon in der Kita oder in der Schule sind, ist bis 31. Juli 2021 nachzuweisen, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.

Zudem sieht das Gesetz vor, dass auch Personen, die berufsmäßig mit kleinen Kindern umgehen, einen Impfschutz nachweisen müssen. Dazu zählen Tagesmütter, Erzieher, Lehrer sowie medizinisches Personal zum Beispiel in Arztpraxen und Krankenhäusern. Auch sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie die erforderlichen Impfungen nicht haben. Der Nachweis soll über den Impfpass auf Papier möglich sein, aber auch elektronisch.

Wie der Deutschland Kurier berichtete, demonstrierten Mitte Oktober Tausende Menschen gegen die nun verabschiedete Impfpflicht. Der Verein »Ärzte für individuelle Impfentscheidung« hatte zudem ein umfangreiches Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um das Masernschutzgesetz und die damit verbundenen Einschränkungen der Menschenrechte verfassungsrechtlich zu prüfen. Das Gutachten kam unzweideutig zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministers Spahn aus den verschiedenen Gründen klar gegen zentrale Grundrechte der Verfassung verstoße.

Quelle: deutschland-kurier.org vom 14.11.2019 

Anmerkung der Redaktion staseve: Der Bundestag verstößt mit dieser Entscheidung gegen geltendes Völkerrecht u.a. gegen den Nürnberger Kondex von 1947! Die Entscheidung ist völkerrechtswidrig!


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