Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

MIT „FAKTENCHECK“ DIE INTELLIGENZ DER LESER BELEIDIGT – „Rhein-Neckar-Zeitung“ verhöhnt Hartz IV-Empfänger

 

Von EUGEN PRINZ | Es war vollkommen klar, dass die Mainstream-Presse auf die in den sozialen Medien viral gehende Dienstanweisung der Busverkehr Rhein-Neckar GmbH (BRN), Betriebsstelle Heidelberg, „anspringen“ würde.

In dieser Anweisung ist die Rede davon, dass Asylbewerber die öffentlichen Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), zu denen die BRN gehört, kostenlos benutzen dürfen.

 

Gründliche Recherche von PI-NEWS

PI-NEWS hat den Sachverhalt recherchiert und in dem am Donnerstag erschienenen Artikel „Baden-Württemberg zahlt in drei Städten Bustickets für Flüchtlinge“ korrekt dargestellt, was man vielleicht von einigen Beiträgen zu diesem Thema in den sozialen Medien nicht behaupten kann.

Inzwischen ist auch bekannt geworden, welchen Betrag das Regierungspräsidium Karlsruhe den betreffenden Asylbewerbern von den 136 Euro Taschengeld, die sie jedes Monat bekommen, für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel abzieht: Es sind 26,75 Euro.

Jahresticket für 769,20 Euro kostet Asylbewerber 321 Euro

Der Autor lag also mit der Obergrenze seiner diesbezüglichen Schätzung von 20 Euro gar nicht so weit daneben. An dieser Stelle nochmal der Preis für das relevante Jahresticket: 769,20 Euro. Nimmt man den Betrag von 26,75 Euro, der den Asylbewerbern monatlich abgezogen wird, mal 12, dann ergibt das für das Jahresticket einen Preis von 321 Euro.

An dieser Stelle wollen wir uns auf der Zunge zergehen lassen, was die „Rhein-Neckar-Zeitung“ dazu schreibt:

„Und was zahlen HartzIV-Empfänger? In den sozialen Medien wird behauptet, Asylbewerber könnten kostenlos fahren (was nicht stimmt) im Gegensatz zu HartzIV-Beziehern. Während ein erwachsener Asylbewerber in der Erstunterbringung 136 Euro (abzüglich 26,65 Euro) erhält, bekommt ein Einpersonenhaushalt mit HartzIV 424 Euro, erklärt das Landratsamt Rhein-Neckar. Mit diesem Geld müssen die Betroffenen dann ihre Tickets für Bus und Bahn selbst zahlen. Der Gesetzgeber veranschlagt dafür einen Anteil von 32,90 Euro in den 424 Euro. Das mag alles in allem nicht viel Geld und Unterstützung für HartzIV-Bezieher sein. Hat aber nichts mit Asylbewerbern und den gesetzlichen Regelungen zu tun. Es gibt keine Schlechterstellung von HartzIV-Beziehern gegenüber Asylbewerbern.“

Den letzten Satz sollten wir nochmal lesen:

„ES GIBT KEINE SCHLECHTERSTELLUNG VON HARTZ IV-BEZIEHERN GEGENÜBER ASYLBEWERBERN.“

Die „Rhein-Neckar-Zeitung“ besitzt also angesichts dieser Zahlen auch noch die Chuzpe, zu behaupten, die Hartz IV-Bezieher wären nicht schlechter gestellt. Diesen werden für ein Jahresticket 394 Euro (32,90 Euro pro Monat) angerechnet, im Gegensatz zu den 321 Euro (26,75 Euro pro Monat), die den Asylbewerbern von ihrem Taschengeld abgezogen werden. Obendrein ist zu berücksichtigen, dass sich die Hartz IV-Empfänger von den 424 Euro monatlich auch noch ihren Lebensmittel kaufen müssen.

Jahresticket für 769,20 Euro kostet Hartz IV-Empfänger 769,20 Euro

Zudem sind die 32,90 Euro, die im monatlichen Budget der Hartz IV-Empfänger für Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln vorgesehen sind, nur ein Zuschuss.

Im Gegensatz zu den betreffenden Asylbewerbern, die das Jahresticket auch tatsächlich für die genannten 394 Euro bekommen, müssen die Hartz IV-Empfänger dafür den vollen Betrag von 769,20 Euro bezahlen.

Mit ihrer unverschämten Behauptung, die Hartz IV-Bezieher wären nicht schlechter gestellt, als die Asylbewerber, beleidigt die „Rhein-Neckar-Zeitung“ die Intelligenz ihrer Leser und verhöhnt die Hartz IV-Empfänger.


Eugen Prinz im Mai 2019 auf dem Kongress der Neuen Medien in Berlin.

Eugen Prinz kommt aus Bayern und schreibt seit Herbst 2017 unter diesem Pseudonym für PI-NEWS und den Blog zuwanderung.netDer Fachbuchautor und Journalist ist dem traditionellen bürgerlichen Konservatismus zuzurechnen. Dem politischen Journalismus widmet er sich, entsetzt über die chaotische Massenzuwanderung, seit 2015.
» Twitter Account des Autors.

Quelle: pi-news.net vom 21.11.2019 


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