Immer wieder kommt es am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg zu Gewalt. Deutschlandweite Aufmerksamkeit erregte eine Attacke von Anfang November, als ein Mann einen 30-Jährigen vor eine einfahrende U-Bahn gestoßen hatte. Am Samstagmorgen gab es wieder einen Übergriff an der U-Bahnstation. Diesmal wurde ein betrunkener Mann (24) von einem noch unbekannten Trio bei einem versuchten Raub auf dem Zwischendeck des U-Bahnhofs Kottbusser Tor geschlagen und getreten.

Fahndet die Berliner Polizei nun öffentlich nach den Tätern?

Der aktuelle Fall: Die Unbekannten kamen auf den jungen Mann zu, als einer der drei ihm einen Schlag ins Gesicht verpasste, wie die Polizei mitteilte. Anschließend prügelten sie weiter auf den Mann ein und traten ihm gegen seinen Kopf.

Die Angreifer versuchten erfolglos, seine Wertsachen zu greifen. Als Zeugen den Vorfall bemerkten, flüchteten sie unerkannt. Der verletzte Mann kam in ein Krankenhaus.

Immer wieder ist der U-Bahnhof Kottbusser Tor Schauplatz brutaler Gewaltattacken – In dem videoüberwachten U-Bahnhof sind regelmäßig Dealer und Drogensüchtige unterwegs. Das Kottbusser Tor, in Berlin auch „Kotti“ genannt, zählt für die Polizei zu den sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten.

Öffentlichkeitsfahndungen haben Erfolg

Bisher fahndet die Polizei nicht öffentlich nach den Tätern. Dabei hat die Vergangenheit gezeigt, dass Öffentlichkeitsfahndungen in einigen Fällen schnell zum Erfolg geführt haben.

So zum Beispiel nach einem Übergriff in der Berliner U-Bahnlinie 6. Im Januar und Februar 2018 verging sich ein Mann mehrfach an Frauen und befriedigte sich selbst. Am 2. März 2018 ging die Öffentlichkeitsfahndung nach dem Wiederholungstäter raus. Am 4. März 2018 – also zwei Tage später – stellte er sich bei der Polizei.

Im Fall des im November vor einen Zug gestoßenen Mannes fahndete die Polizei nicht öffentlich. Die von den Überwachungskameras aufgezeichneten Bilder waren von der Mordkommission sichergestellt und ausgewertet worden. Fahnder nahmen dann auch kurz nach der Attacke einen verdächtigen Marokkaner (26) fest.

Wann fahndet die Polizei öffentlich?

Für eine Öffentlichkeitsfahndung braucht es immer einen richterlichen Beschluss und ist das letzte Mittel, wenn alle anderen Ermittlungsansätze – wie Zeugenbefragung und Auswertung der Aufnahmen – ausgeschöpft sind. Grund dafür ist, dass die Persönlichkeitsrechte, auch die des Täters, gewahrt werden sollen.

Quelle: info.Bild

Und wie ist es im aktuellen Fall?

Auf BILD-Anfrage sagte eine Polizeisprecherin am Sonntag: „Die Ermittlungen zu dem versuchten Raub am Kottbusser Tor wurden gerade aufgenommen. Die Überwachungsbilder müssen von den Ermittlern erst gesichtet und ausgewertet werden.“ Es müsse geprüft werden, ob auf den Bilder überhaupt etwas zu erkennen sei. Dann würden unter anderem Zeugen befragt.

„Wenn diese Ermittlungsansätze nicht zum Erfolg führen, wird bei der Staatsanwaltschaft die Veröffentlichung der Überwachungsbilder angeregt. Diese beantragt dann gegebenenfalls bei einem Richter die Veröffentlichung“, so die Sprecherin weiter.

Quelle: Bild-online vom 01.12.2019 


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