Jameda, das Online-Bewertungsportal für Ärzte, muss unter bestimmten Umständen die Profile löschen.
Das hat des Landgericht München I entschieden. Dort hatten drei Mediziner geklagt. Sie verlangten, dass ihre Profile, die ohne ihr Einverständnis angelegt worden waren, von der Plattform gelöscht werden.
Das Gericht betonte allerdings, grundsätzlich sei es unproblematisch, Bewertungsprofile anzulegen, ohne die Bewerteten vorher zu fragen. Im konkreten Fall waren aber in den Profilen der Mediziner Inhalte verlinkt, die nicht erlaubt sind.
Ähnlich wie das Landgericht München I hatte vor knapp einem Monat das Oberlandesgericht Köln argumentiert. Dort hatten zwei Zahnärzte das Portal erfolgreich auf die Löschung ihrer Profile verklagt. [Az.15 U 89/19 und 15 U 126/19].
Quelle: Deutschlandfunk vom 06.12.2019