Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Völkerrechtswidriger Raubüberfall auf den Menschen Peter – Administrator der Person Peter Frühwald

Leipzig (ADN) Am 11.12.2019 fand ein Völkerrechtswidriger Raubüberfall auf den Menschen Peter statt. Auftraggeber Stadt Leipzig, Oberbürgermeister Jung.

Burkhard Jung (SPD)

In Unkenntnis der völkerrechtlich korrekten Rechtslage in Deutschland  und gegen die Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland verstossend, plünderten die bediensteten Reichsbürger der Firma Sächsisches Staatsministerium des Innern, eingetragen im weltweiten Firmenregister DUNS-Nr. 551102114, Christian H., Vincent Pf. und Franziska B. den Administrator Peter der Person Peter Frühwald.

Im weltgrößten Firmenverzeichnis werden nur Firmen eingetragen.

Um 15 Uhr überfielen die drei Bediensteten den Menschen Peter, eingetragen im Buch der Lebenden beim Vatikan, und erpressten mit einem nicht unterschriebenen Haftbefehl, Geld in dreistelliger Höhe.

Als Rechtsgrundlage gegen die Person wurden das OWiG, die ZPO, die StPO und das Rechtspflegergesetz angegeben.

Die Plünderung erfolgte aufgrund der Justizbeitreibungsordnung. Bei Nichtzahlung würden 10 Tage Erzwingungshaft angeordnet so die Drohung.

Das OWiG, die ZPO und die StPO sind alle aufgrund des 1. Bundesbereinigungsgesetz 2006 und 2. Bundesbereinigungsgesetz 2007 ohne Geltungsbereich und gelten somit nirgendwo! Die BRD-Firmen im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, Verwaltungsorganisation der Alliierten, wenden diese aber dennoch weiterhin völkerrechtswidrig an.

Das Rechtspflegergesetz, wie auch das OWiG sind aufgrund der Urteile des Bundesverfassungsgerichts – 2 BvF 3/11 -, – 2 BvR 2670/11 -, – 2 BvE 9/11 -, alle vom 25.07.2012 schwebend nichtig, da das Wahlrecht für die Abgeordneten des deutschen Bundestags (vom 06.05.1956) für verfassungswidrig erklärt wurde. Eine Heilung der Verfassungswidrigkeit wäre nur durch eine Volksabstimmung oder ein Gesetz der Alliierten möglich. Da das Grundgesetz keine Volksabstimmung kennt, könnten nur die Alliierten mit einem Gesetz die Verfassungswidrigkeit heilen.

Die Justizbeitreibungsordnung ist ein Nazigesetz aus dem Jahr 1937 und wurde durch das Shaef-Gesetz Nr. 1 + 2 wegen Verstosses gegen das Völkerrecht aufgehoben. Bestätigt wurde die Aufhebung aller Nazigesetze zwischen dem 05.03.1933 und dem 08.05.1945, durch das Urteil des Französischen Restitutionsgerichtes vom 06.01.1947 im Fall Heinrich Tillessen.

Somit sind alle Rechtsgrundlagen ungültig und gegen das Völkerrecht verstossend. Dennoch wurden Sie umgesetzt. Das ist ein Verstoß gegen das Statut of Rome, den Internationalen Pakt für politische und bürgerliche Rechte und die Haager Landkriegsordnung.

Wer hierüber mehr wissen möchte, hier weiterführende Literatur. Auf das Bild klicken und bestellen.

 

 

Auch ist ein Zugriff auf den Menschen rechtlich nicht möglich. Dennoch wurde er regelwidrig durchgeführt.

 

Da diese Probleme immer wieder auftauchen und vielen Lesern und Bürgern dies alles nicht bekannt ist, bieten wir für Interessierte hierüber ein Online Sonderwebinar an.

Interessierte können sich hierzu gerne anmelden. Die Webinargebühr beträgt 17 Euro. Das Webinar dauert 1 Stunde. Nach Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit den verschiedenen Terminen.  Bitte stellen Sie auch Ihre Fragen, die Sie gerne beantwortet haben möchten.

 

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-Nr. 101 v. 10.10.46) vom 11.12.2019


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