Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

SPD: Manfred Stolpe ist tot

Manfred Stolpe 2016 in Potsdam (imago stock&people)

Manfred Stolpe, erster Ministerpräsident des Landes Brandenburg und früherer Bundesverkehrsminister, ist im Alter von 83 Jahren gestorben. Die Staatskanzlei Brandenburgs bestätigte den Tod Stolpes.

„Dies ist ein Tag tiefer Trauer. Wir nehmen Abschied von einem großen Mann, der unser junges Land geprägt hat wie niemand sonst“, sagte der aktuelle Ministerpräsident Dietmar Woidke einer Pressemitteilung zufolge. „Manfred Stolpe war ein großer Glücksfall für unser Land. Seine historische Leistung wird vor der Geschichte Bestand haben. Brandenburg hat Manfred Stolpe unendlich viel zu verdanken – er wird uns unvergessen bleiben.“

Als Bundesverkehrsminister bei Lkw-Maut gescheitert

Das Amt des Ministerpräsidenten Brandenburgs hatte er vom 1. November 1990 bis zum 26. Juni 2002 inne. Er trat zugunsten von Matthias Platzeck als Regierungschef zurück. Hintergrund war eine Krise der Großen Koalition in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Abstimmungsverhalten im Bundesrat über das Zuwanderungsgesetz. Nach der Bundestagswahl im selben Jahr wurde Stolpe im zweiten Kabinett des damaligen Bundeskanzlers Schröder Bundesverkehrsminister. Seine Amtszeit dort blieb vor allem mit der misslungenen Einführung der Lkw-Maut verbunden.

Umstrittene Rolle in der Zeit der DDR

Vor seiner politischen Karriere in der Bundesrepublik war Stolpe stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR. Bei dieser Tätigkeit soll Stolpe regelmäßige Kontakte zum Ministerium für Staatssicherheit gehabt haben und dabei nach eigener Aussage „im Interesse und Sinne der Kirchenmitglieder“ gehandelt haben. Kritiker warfen ihm dagegen vor, Kircheninterna und Informationen aus der DDR-Opposition verraten zu haben. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Landes Brandenburg widersprach 1994 solchen Vorwürfen. Die Stasiunterlagen-Behörde legte 2003 unter der Leitung von Marianne Birthler ein Dossier zu Stolpe vor, dass ihn als IM „Sekretär“ benannte. Das Bundesverfassungsgericht entschied später, dass eine Bezeichnung Stolpes Stasi-Mitarbeiter oder „Inoffizieller Mitarbeiter“ nicht zulässig sei.

Quelle: Deutschlandfunk vom 30.12.2019 


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