Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Armutsbegräbnisse: Jährlich immer noch fast 20.000 Fälle

Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten für eine „ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“. (dpa / picture alliance / Christin Klose )

Die Zahl der sogenannten Sozialbestattungen ist leicht rückläufig.

Im Jahr 2018 erhielten nach Informationen der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ rund 19.200 Personen Geld von den Sozialämtern, da sie selbst nicht in der Lage waren, die Beisetzung verstorbener Angehöriger zu bezahlen. Das Blatt beruft sich dabei auf Daten des Statistischen Bundesamts. Insgesamt mussten die Kommunen demnach fast 54 Millionen Euro beisteuern. 2016 habe der Staat noch in gut 21.400 Fällen knapp 60 Millionen Euro zahlen müssen. Wer Geld vom Amt für die Bestattung Hinterbliebener erhalten will, muss sich einer Einkommens- und Vermögensprüfung unterziehen.

Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten für eine „ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“. Welchen Betrag genau die Kommunen übernehmen müssen, ist nicht festgelegt.

Quelle: Deutschlandfunk vom 06.01.2020


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