Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Am Bahnhof Pasing: 16-Jähriges Ausländertrio attackiert Frau (43) mit Tritten 

Am Bahnhof Pasing ereignete sich eine Attacke mit drei 16-Jährigen. 
Am Bahnhof Pasing ereignete sich eine Attacke mit drei 16-Jährigen.
 

Drei 16-Jährige haben am Freitag eine 43-Jährige im Bahnhof Pasing attackiert. Eine zufällig vorbeikommende Streife hat eingegriffen.

  • Drei 16-Jährige attackieren am Freitag eine 43-Jährige am Bahnhof Pasing.
  • Die Frau versuchte sich noch verbal zu wehren.
  • Nun ermittelt die Polizei.
 

München – Zu einer tätlichen Auseinandersetzung kam es am Freitag, 3. Januar 2020, im Bahnhof Pasing. Wie die Bundespolizei München am Sonntag mitteilt, haben drei nicht alkoholisierte 16-Jährige eine 43-Jährige deutsche Reisende zunächst angepöbelt. Nach ersten Ermittlungen sollen die drei Jugendlichen die Frau zufällig und wahllos gegen 20.15 Uhr attackiert haben.

München/Pasing: Drei 16-Jährige attackieren Frau (43) mit Tritten – Polizei kann eingreifen

Dabei habe einer der drei die Frau mit einem heftigen Stoß gegen den Oberkörper angegriffen. Um nicht zu stürzen, griff die Pasingerin nach dem Angreifer und hielt sich an seiner Jacke fest. Dabei riss die Kapuze seiner Jacke ab. Unvermittelt riss ihr einer der drei Jugendlichen einen Tabakbeutel aus der Hand und verstreute den Inhalt auf dem Gesicht der 43-Jährigen.

Als die Frau bereits auf dem Boden lag, sollen die drei 16-Jährigen, mit irakischer, griechischer und kosovarischer Staatsangehörigkeit, sie mit Fußtritten attackiert haben. Infolgedessen soll sich die 43-Jährige verbal verteidigt haben, es kam zu einer heftigen verbalen Auseinandersetzung zwischen den vier Beteiligten. Darauf wurde eine Streife der Bundespolizei aufmerksam.

München: Angriff am Bahnhof Pasing – Nun wird gegen Teenager ermittelt

Die Frau klagte neben Reizungen ihrer Augen durch den Tabak noch über Schmerzen im Brustbereich durch die Tritte. Sie wurde durch den Rettungsdienst medizinisch versorgt, einer weiteren Behandlung bedurfte es vor Ort nicht. Die einzelnen Tatbeteiligungen sind noch Gegenstand der Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung.

Quelle: tz vom 06.01.2020


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