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„REVOLUTION CHEMNITZ“: Platz die Bombe im Neonazi-Prozess?

 
Ein Angeklagter im Prozess gegen die selbsternannte „Revolution Chemnitz“

Ein Angeklagter im Prozess gegen die selbsternannte „Revolution Chemnitz“Foto: dpa

Chemnitz/Dresden – Im Prozess gegen die acht Neonazis der „Revolution Chemnitz“ soll am Donnerstag Gordian Meyer-Plath (51), Sachsens oberster Verfassungsschützer, aussagen.

Auf Antrag der Verteidiger von Marcel W. (31) soll er die Frage klären: Waren die Umsturzpläne der Chemnitzer ein Produkt des Verfassungsschutzes, um mehr über die rechtsextreme Szene in Chemnitz zu erfahren?

Bekanntlich kam die Gruppe nicht weit. Schon einen Tag nach ihrer Gründung (10. September 2018) wusste der Verfassungsschutz über sie Bescheid. Kurz danach waren alle verhaftet.

Die Verteidiger vermuten: Es gab in der Gruppe einen Spitzel – womöglich sogar ihr Gründer, Christian Keilberg (32). Denn merkwürdig: Über alle Angeklagten fragte das LKA Informationen ab, nur über Keilberg nicht. Und: Nachweislich hatte Keilberg schon 2005 und 2015 Kontakte zum sächsischen Verfassungsschutz.

„Die Befragung von Herrn Meyer-Plath soll klären, ob Mitglieder der Gruppe Kontakt zum Verfassungsschutz hatten und ob der Verfassungsschutz schon vor den Ereignissen in die Planung eingebunden war“, sagt Reinhard Röthig (43), Verteidiger von Sven W. (28), zu BILD.

Hätte der Verfassungsschutz mitgeplant, könnte der ganze Prozess platzen.

Quelle: Bild-online vom 16.01.2020


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