Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Geldstrafe für Reichsbürger

Bei einer Verkehrskontrolle zeigt ein Mann einem Polizisten den Hitlergruß. Für die Justiz war der Malschwitzer kein Unbekannter.

© dpa

Bautzen. Vor dem Amtsgericht Bautzen ist ein Mann jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er einem Bundespolizisten den verbotenen Hitlergruß gezeigt hat. Der Vorfall hatte sich auf dem Rastplatz Wacheberg an der A 4 bei Vierkirchen ereignet. Die Polizei hatte den Mann zuvor zu einer Verkehrskontrolle herausgewunken.

Zunächst war gegen den bekennenden Reichsdeutschen wegen des Zeigens des Malschwitzeres ein Strafbefehl erlassen worden. Gegen den legte er aber Widerspruch ein, weshalb es jetzt zur Verhandlung vor dem Amtsgericht kam. Für die Justiz ist der Malschwitzer übrigens kein Unbekannter. Nach Angaben des Gerichts war der 1961 geborene Mann bereits elfmal vorbestraft.

Der Mann machte geltend, dass er den Arm nicht zum Hitlergruß hochgestreckte hatte, sondern es aus Sicht des Polizisten nur so ausgesehen habe. Um das zu untermauern, legte er missglückte Schnappschüsse von winkenden deutschen Politikern vor – die darauf den Eindruck erwecken, als wenn sie ebenfalls die Hand zum Hitlergruß heben würden. Richter Dr. Dirk Hertle ließ sich davon nicht beeindrucken und verhängte eine Strafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro. (SZ/sko)

Quelle: Sächsische Zeitung vom 15.04.2016

 

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