Mehrere Eltern von Kleinkindern haben angekündigt, gegen die seit heute geltende Pflicht zur Masern-Impfung zu klagen.
Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sollen am Mittag entsprechende Eilanträge und Verfassungsbeschwerden eingereicht werden. Die Eltern wenden sich nicht gegen die Impfungen an sich, sondern gegen den Zwang, der eine selbstbestimmte Entscheidung nicht mehr zulasse. Damit seien das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt. – Das Gesetz zur Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen war heute in Kraft getreten. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind. Für Kinder, die bereits in der Kita sind oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis Ende Juli nächsten Jahres erbracht werden. Bei Verstößen drohen bis zu 2.500 Euro Bußgeld.
Quelle: Deutschlandfunk vom 01.03.2020