Staseve Aktuell – Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen

Eilmeldung: Verfassungsschutz als Extremistisch eingestuft -Gesellschaft beobachtet ihn zukünftig verstärkt

Leipzig (ADN) – Wie der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Staatlicher Selbstverwaltungen, Peter Frühwald, gegenüber Alternativen Medien ausführte, ist der Verfassungsschutz und seine Strukturen als verfassungswidrig und teilweise sogar als extremistisch einzustufen.

Er steht ab sofort unter der Beobachtung der 5 Millionen Staatlichen Selbstverwalter (Zahl stammt aus dem November 2018 von der Alliierten Militärverwaltung) und aller der Verfassung Grundgesetz verpflichteten Parteien, gesellschaftlichen Kräfte und Organisationen.

Mit der Beobachtung des zugehörigen „Flügel“,  durch das Amt für Verfassungsschutz des Bundes, sei eine rote Linie überschritten, die die Gesellschaft in Deutschland und die Alliierten so nicht hinnehmen dürfen, so Frühwald weiter.

Da in Deutschland seit dem 08.05.1945 Besatzungsrecht gilt, die HLKO gültig ist, was der ehemalige Bundespräsident Gauck auf Anfrage bestätigte, und alle Bundesländer künstliche Organisationseinheiten der Alliierten darstellen ist hier dringend Vorsicht und Beobachtung durch die Bevölkerung für die „Schlapphüte“ geboten, führte Frühwald weiter aus.

Alle Verfassungen wurden nicht durch das Volk abgestimmt, sondern von den Alliierten eingesetzt, was man in der Hessischen Verfassung im Artikel 159 nachlesen kann. Diese hat im übrigen der Oberbefehlshaber der Amerikaner General Clay geschrieben und verfasst.

Übergangsbestimmungen

Titel: Verfassung des Landes Hessen
Normgeber: Hessen
Redaktionelle Abkürzung: Verf,HE
Gliederungs-Nr.: 10-1
gilt ab: 01.12.1946
Normtyp: Gesetz
gilt bis: [keine Angabe]
Fundstelle: GVBl. I 1946 S. 229 vom 18.12.1946

Art. 159 Verf

Der vom Kontrollrat für Deutschland und von der Militärregierung für ihre Anordnungen nach Völker und Kriegsrecht beanspruchte Vorrang vor dieser Verfassung, den verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen und sonstigem deutschen Recht bleibt unberührt.

Die künstliche Organisationseinheiten bestätigt die Alliierte Gesetzgebung:

Quelle: Nachrichtenagentur ADN (SMAD-Lizenz-nr. 101 v. 10.10.46) vom 12.03.2020


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