Dresden – Auch der sächsische Verfassungsschutz stuft den ultrarechten „Flügel“ innerhalb der AfD nun als rechtsextremistisch ein.
Wie berichtet, ist die wichtigste innerparteiliche Gruppierung der AfD, der Flügel, für den Bundes-Verfassungsschutz nun „erwiesen extremistisch“. Damit kann er ausspioniert werden, etwa durch das Abhören von Telefonen und Einschleusen von V-Leuten.
Für die AfD Sachsen insgesamt gilt das nicht, so Sachsens Verfassungsschutz-Chef Gordian Meyer-Plath (51). Thüringen dagegen verschärft den Umgang mit der Partei: Der dortige Verfassungsschutz hat die gesamte AfD Thüringen zum Verdachtsfall hochgestuft.
Pegida-Chef Lutz Bachmann (47) wird derweil von den Verfassungsschützern im Bund und in Sachsen nun als „Rechtsextremist“ geführt. Konkret in Sachsen seit November 2019.
Bundes-Verfassungsschutz-Chef Thomas Haldenwang (59) verwies auf Bachmanns Rede im Oktober 2019 in Dresden, wo er politische Gegner als „Schädlinge“ und „miese Maden“ bezeichnete, die man „in den Graben“ eines „antifaschistischen Schutzwalls“ werfen und „zuschütten“ müsse.
Haldenwang: „Wir arbeiten hart und entschlossen, damit sich Zeiten, in denen sogenannte Volksfeinde in Gräben zugeschüttet werden, niemals wiederholen werden.“ Pegida als Ganzes aber gelte als weiter als nicht-extremistisch, so Meyer-Plath.
Fotos: Steffen Füssel, Thomas Türpe, dpa/Sebastian Kahnert
Quelle: tag24.de vom 14.03.2020
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